Krebserregendes PAK in Badeschuhen
PAK – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – gelten als krebserregend. Der Handel hatte daher einen freiwilligen Grenzwert aufgestellt. Bei aktuellen Studien wurde nun aber festgestellt, dass bei über der Hälfte der getesteten Produkte dieser Grenzwert überschritten wird. Er liegt bei 10 Milligramm pro Kilogramm Plastik, und wird laut der Stichproben nicht nur bei Badeschuhen sondern auch bei Wasserbällen oft überschritten.
PAK – der Giftstoff
Verunreinigungen in den Weichmacheröfen sind dafür verantwortlich, dass das Gift in Form von Ruß in die Produkte gelangt. Sie sind als krebserregend eingestuft worden und können unfruchtbar machen. Das Umweltbundesamt forderte deshalb lange einen gesetzlichen Grenzwert, der dann nicht überschritten werden darf, bzw. bei Überschreitung strafrechtlich verfolgt werden kann.
Beim einem Test vor einigen Jahren wurde eine Saunapantolette von Karstadt mit dem 15fachen des Grenzwertes gefunden, sowie ein Badeschuh von Rossman mit ebenfalls erhöhten Werten. Auf Platz drei kam der Plastikclog „Sabine Trend“. Nach Meinung der „WISO“ –Redaktion des ZDF konnten diese Schuhe nicht gefahrlos länger als eine halbe Minute auf der bloßen Haut getragen werden. Unter dem Grenzwert blieb die berühmte „Adilette“, die aber auch mit fast 28 Euro das teuerste Produkt der Getesteten war.
Karstadt hat daraufhin die belasteten Schuhe aus den Regalen genommen. Die Drogeriekette Rossmann gab bekannt, dass der Lieferant die Schuhe nun mit geringen Giftwerten herstellt und liefert. Die Firma Friedola hatte eine Ursachenforschung angekündigt.
Die Ursachen
Damit bei Badeschuhen die richtige Stabilität, die Elastizität und der Glanz sowie die Farbe lange erhalten bleiben, werden der Kunststoff bzw. das Gummi mit Hilfsstoffen versetzt. Außer Lösungsmitteln sind das oft Öle, die aber mit PAK kontaminiert sein können. Das Gift gelangt über die Haut in den Körper, und kann dort ein gesundheitliches Risiko für den Menschen darstellen.
Eine neuere Untersuchung des Institutes für Bedarfsgegenstände in Lüneburg hat deshalb bei 36 Paar Badeschuhen das Ergebnis erbracht, dass in fünf der Proben, die nach dem Zerschneiden der Schuhe genommen werden, eine Konzentration von über 40 % der Giftstoffe vorhanden waren. Die betroffenen Schuhe wurden China bzw. Italien hergestellt. Vier weitere Paare erhielten immer noch zu hohe Werte, wobei bei Erzeugnissen, die vor dem 27.
Dezember 2015 in Verkehr gebracht wurden, der Grenzwert von einem Milligramm pro Kilogramm Material noch überschritten sein darf. Der aktuelle Grenzwert, der nun offiziell gilt, darf bei neuerlich hergestellten Badeschuhen also keinesfalls mehr überschritten werden.
Aufgrund der Ergebnisse und der erst relativ jungen Verordnung wurde angedacht, weitere Proben durchzuführen. Allerdings können Verbraucher davon ausgehen, dass aufgrund der Studien und Untersuchungen neue Schuhe, die also nach dem genannten Stichtag in Umlauf kamen, die Grenzwerte nicht mehr überschreiten, bzw. die Firmen sogar damit werben, dass ihre Schuhe im Hinblick auf PAK unbedenklich sind.
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